Pflege-Report 2021

Sicherstellung der Pflege: Bedarfslagen und Angebotsstrukturen

 

Der Pflege-Report, der jährlich in Buchform und als Open-Access-Publikation erscheint, rückt im Schwerpunkt 2021 die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in den Fokus, die erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und den Lebensalltag von Pflegebedürftigen hat. Die Pandemie verstärkt die seit langem beobachteten Effekte unzureichender
Versorgungsstrukturen und fehlender Interessenvertretung von Pflegekräften wie auch pflegender Angehöriger. Der zweite Teil des Pflege-Report 2021 greift daher die Frage auf, wie die Pflege perspektivisch sichergestellt werden kann.

Fünf Fachbeiträge beleuchten die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für die Langzeitpflege. Analysiert werden, u. a.:

  • Betroffenheit von stationär Langzeitpflegebedürftigen
  • Medizin-Ethische Einordnung der Covid-Maßnahmen für Pflegebedürftige
  • Belastungen von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement unter Pandemiebedingungen

Weitere elf Fachbeiträge zu bestehenden Herausforderungen und nötigen Reformen mit Blick auf die Sicherstellung der Versorgung fokussieren u. a.:

  • Die Nachfrage: Vermeidung von Pflegebedürftigkeit; familienbezogene Bedarfslagen
  • Das Angebot: Wachstumsmarkt Pflege; neue Wohnformen; Kurzzeitpflege; Technikeinsatz in der Pflege sowie die beruflich Pflegenden
  • Die Verantwortlichen: regionale Sicherstellung der Pflegeversorgung; Pflegeplanung und Handlungsempfehlungen für Kommunen; kommunale Pflegepolitik als sozialraumorientierte Daseinsvorsorge; Vernetzung von Teilhabe/bürgerschaftliches Engagement und Pflege

Zudem präsentiert der Pflege-Report empirische Analysen zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland sowie zur Inanspruchnahme verschiedener Pflegeformen. Ein besonderer Fokus gilt der gesundheitlichen Versorgung in der ambulanten Pflege und im Pflegeheim.

 

Inhaltsverzeichnis

TEIL I Schwerpunkt: Sicherstellung der Pflege: Bedarfslagen und Angebotsstrukturen

Covid-19-Betroffenheit in der vollstationären Langzeitpflege

Raphael Kohl, Kathrin Jürchott, Christian Hering, Annabell Gangnus, Adelheid Kuhlmey und Antje Schwinger

Die Corona-Pandemie deckt die Schwächen des stationären Pflegesystems – schon vor der Pandemie waren diese abzusehen – nun schonungslos auf. Der vorliegende Beitrag zeichnet basierend auf Abrechnungsdaten der AOK-Pflege- und Krankenkassen ein Abbild dieser Krisensituation für die erste Pandemiewelle von März bis Mai 2020. Aufgezeigt wird die Sterblichkeit von vollstationär Pflegebedürftigen, die in der 15. Kalenderwoche 20 % höher als im Mittel der Vorjahre lag und dann bis zur 20. Kalenderwoche wieder auf den Durchschnitt der Vorjahre abfiel. Mit Blick auf Covid-Erkrankte entfiel jeder fünfte Covid-Krankenhausaufenthalt und fast jeder dritte Covid-Todesfall im Krankenhaus auf einen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen. Die Ergebnisse zum massiven Rückgang der Krankenhausaufnahmen von Pflegebedürftigen aus den Heimen zwischen der 10. und 12. Kalenderwoche des Jahres 2020 um rund ein Drittel werfen zudem ein erstes Schlaglicht auf eine gesundheitliche Unterversorgung der Pflegeheimbewohnenden in der Periode des ersten Lockdowns. Der Beitrag legt damit erste Befunde aus dem Kontext des durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) geförderten Forschungsprojektes Covid-Heim vor, das von der Charité – Universitätsmedizin Berlin in Kooperation mit dem Wissenschaftlichem Institut der AOK (WIdO) durchgeführt wird. Ziel des Projektes ist eine möglichst umfassende Beschreibung der Situation der Heimbewohnerinnen und -bewohner, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte, um so eine belastbare Evidenz für Veränderungen im Versorgungssetting der stationären Langzeitpflege zu erhalten.

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Gerechte Priorisierungen? Pflegeethische Aspekte der COVID-19-Maßnahmen für pflegebedürftige Personen

Andreas Lob-Hüdepohl

Die Sars-CoV-2-Pandemie hat von Anfang an Priorisierungen erforderlich gemacht. Oberstes Ziel war und ist die Verhinderung schwerster und letaler Krankheitsverläufe sowie eines Kollaps der Gesundheitssystems. Die dazu erforderliche umfassende Strategie der körperlichen Distanz hat zu erheblichen Schäden geführt, die auch die gesundheitliche Versorgung vieler erkrankter und pflegebedürftiger Menschen betraf. Priorisierungen sind der Versuch, Bevorzugungen und die damit unweigerlich verbundenen Hintanstellungen von Personen durch eine nachvollziehbare, kriteriengeleitete Güterabwägung moralisch zu begründen. Oberstes und als einziges absolut geltendes Kriterium ist die Menschenwürde. Sie steht für die Selbstzwecklichkeit jedes Menschen und seinen Anspruch auf Zugehörigkeit zur menschlichen Gemeinschaft. Gerade im Bereich der Pflege wird die Zugehörigkeit über leibliche Berührungen zwischen den Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen sowie den Pflegefachkräften erfahrbar. Genau diese Taktilität wird durch die soziale Isolation unterbunden. Und selbst die medizinische Triage wirkt sich bis in die Pflege aus.

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Pflegerische Versorgung in der ersten Welle der Covid-19-Pandemie

Miriam Räker, Jürgen Klauber und Antje Schwinger

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie gelten pflegebedürftige Menschen als besonders vulnerabel und anfällig für schwere Krankheitsverläufe. In der Folge zielten und zielen viele Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf den Schutz dieser Bevölkerungsgruppe, in erster Linie einhergehend mit Kontaktbeschränkungen. Gleichzeitig ist anzunehmen, dass die Pandemiebedingungen und die ergriffenen Maßnahmen Einfluss auf die pflegerische und gesundheitliche Versorgungssituation der pflegebedürftigen Personen haben. Mittels einer Online-Befragung wurden Pflege- und Bezugspersonen aus dem ambulanten und dem vollstationären Pflegesetting retrospektiv zu ihrer Wahrnehmung der Lebens- und Versorgungsbedingungen von ihnen nahestehenden pflegebedürftigen Menschen während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie befragt. Die Analysen zeigen auf, dass es neben starken Einschränkungen der sozialen Teilhabe der pflegebedürftigen Personen auch zu Veränderungen in den Pflegearrangements gekommen ist. Die Befragten spiegeln deutliche soziale und psychische Belastungen der pflegebedürftigen Menschen wie auch ihrer gesundheitlichen bzw. ärztlichen Versorgung wider. Auch die Betreuenden selber zeigen deutlich gestiegene emotionale Belastungen.

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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: generelle und aktuelle Herausforderungen Betroffener

Simon Eggert, Christian Teubner, Andrea Budnick und Paul Gellert

Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist in Deutschland gesellschaftlich relevant und nimmt zukünftig weiter an Bedeutung zu. Schon heute sind zwei von drei pflegenden Angehörigen unter 65 Jahren erwerbstätig. Arbeitnehmende, die privat Pflegeaufgaben übernehmen, stehen oft vor erheblichen Herausforderungen und drohen überdies dem Arbeitsmarkt teilweise oder vollständig entzogen zu werden. Gleichzeitig sind pflegende Angehörige die Basis der pflegerischen Versorgung im Sinne des SGB XI in Deutschland.

Vereinbarkeitskonflikte werden in der Forschung als bedeutsame Stressoren für erwerbstätige pflegende Angehörige gesehen, positive Arbeitssituationen dagegen als mindestens etwas entlastend eingeschätzt. Erschwerend für die Vereinbarkeitsbemühungen wirkt sich u. a. aus, wenn die Pflegekonstellation mit einer Demenzerkrankung verbunden ist. Die Unterstützungsbemühungen von Unternehmen und Politik für erwerbstätige pflegende Angehörige haben sich in den vergangenen Jahren intensiviert, erscheinen aber nach wie vor verbesserungsbedürftig.

In der aktuellen Coronavirus-Pandemie hat sich die Situation für viele pflegende Angehörige insgesamt verschärft. So zeigen die Ergebnisse der vorliegenden ZQP-Befragung, dass erwerbstätige Angehörige signifikant häufiger von einer Verschlechterung der Pflegesituation in der ersten Infektionswelle im Vergleich mit nicht-erwerbstätigen berichten. Ein Großteil der Befragten gibt an, dass die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nun noch schwieriger geworden sei.

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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser unter Pandemiebedingungen

Michael Drupp, Markus Meyer und Werner Winter

Pflegekräfte in der ambulanten und (teil)-stationären Altenpflege wie auch im Krankenhausbereich waren mit dem Aufkommen der ersten Covid-19-Pandemiewelle im März 2020 und dem Start einer zweiten Welle ab Oktober zusätzlich starken Arbeitsbelastungen ausgesetzt. Zu den bereits seit Jahren überdurchschnittlich hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten bei den pflegenden Berufen kam im Pandemiejahr noch die belastende Situation hinzu, sich selbst mit Covid-19 im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu infizieren. Ursachen dafür lagen auch in der – regional und nach Einrichtungen unterschiedlich – erhöhten Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung. Im Rahmen ansteigender Infektionszahlen in beiden Wellen und den damit verbundenen „Lockdown-Maßnahmen“ kam vorbeugenden Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen in den Betrieben eine Priorität zu. Bereits mit Auslaufen der ersten Welle zeichnete sich bei vielen Betrieben ein Bedarf nach Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zur psychosozialen Unterstützung sowie zur Resilienzstärkung ab. Die Autoren zeigen auf, wie auf der Basis empirischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der nach dem Abklingen der ersten Pandemiewelle nur partiell möglichen Beratung in Präsenz Unterstützungsangebote in Form hybrider und telefonischer Beratung bereitgestellt wurden. Sie ziehen zudem Schlussfolgerungen für eine weitere Anpassung des BGF-Instrumentariums für die berufliche Pflege über die Pandemiezeit hinaus

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Vermeidung von Pflegebedürftigkeit – Herausforderungen für Forschung und Praxis

Stefan Blüher, Thomas Stein, Ralph Schilling, Monika Grittner und Adelheid Kuhlmey

Die außergewöhnlich geburtenstarken Jahrgänge der 1955er bis 1965er Jahre werden in den kommenden zwei bis drei Jahrzehnten zu erheblichen Herausforderungen für das System pflegerischer Versorgung führen. So könnten sich etwa heute schon bestehende Versorgungslücken zwischen Angebotsstruktur und Nachfrage nach pflegerischen Leistungen deutlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, nicht nur die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen in den Blick zu nehmen, sondern auch Wege zu finden, die Nachfrage nach Pflegeleistungen zu reduzieren. Hierfür müssen präventive und rehabilitative Potenziale so weit ausgeschöpft werden, dass die Entstehung von Pflegebedürftigkeit vermieden, ihr Verlauf abgemildert oder ihr Eintritt verzögert werden kann.

In diesem Zusammenhang muss die Forschung weitere Erkenntnisse zu den Entstehungsfaktoren einer Pflegebedürftigkeit liefern. Bislang fehlen vor allem Befunde zu sozialen Kontexten, in denen sich Verluste von funktionaler und kognitiver Gesundheit vollziehen, und Analysen, welche Rolle dabei einzelnen Faktoren für die Entstehung von Pflegebedarf zukommt. Ein vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gefördertes Forschungsprojekt analysiert diese Zusammenhänge mit Blick auf präventive und rehabilitative Potenziale zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Ausgewählte Befunde zu Konstellationen in der Haushaltszusammensetzung und daran gebundener sozialer Unterstützung werden in diesem Beitrag skizziert und bezüglich ihrer Implikationen diskutiert. Ein markantes Ergebnis ist dabei die protektive Wirkung von Partnerschaften, respektive engen sozialen Beziehungen im Hinblick auf entstehende Pflegebedürftigkeit. Als eine wichtige Implikation ist hier die konsequente Stärkung von sozialen Unterstützungspotenzialen zu nennen, die insbesondere die Gruppe der Alleinlebenden fokussieren sollte, indem Wohn- und Lebenswelten zu fördern sind, die sich – äquivalent zu engen familialen Beziehungen – durch hohe protektive Potenziale für den Erhalt von Selbständigkeit auszeichnen.

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Familienbezogene Bedarfslagen in Pflegesituationen

Katharina Graffmann-Weschke, Marina Otte und Anne Kempchen

Durch das Case Management als Bestandteil der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann auf familienbezogene Bedarfslagen in besonderer Weise eingegangen werden. Die Betrachtung der individuellen Situationen, Herausforderungen und Bedarfe der einzelnen Familienmitglieder in der Pflegesituation erfolgt dabei über die Bewertung der beteiligten Generationen. Die Beeinflussung des Pflegealltags durch die Lebenssituation, die Ursachen der Pflegebedürftigkeit sowie weitere Faktoren werden dazu ebenso betrachtet wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Mitglieder der pflegenden Familie. Beispielhaft werden sensibilisierende Weiterbildungen für die Pflegeberatung vorgestellt und die Bedeutung von Netzwerken für individuelle Bedarfe in der familialen Pflegesituation veranschaulicht.

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Neue Wohnformen für Pflegebedürftige – Mehrwert oder bloß Mehraufwand?

Ursula Kremer-Preiß, Jakob Maetzel und Gwendolyn Huschik

In den vergangenen Jahren hat sich ein breites Spektrum an „neuen“ – vor allem ambulanten – Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige entwickelt. Dieser Ausbau wurde durch Pflege- und Heimgesetzgebung sowie entsprechende Förderangebote gezielt gefördert. Kontrovers wird mittlerweile in der Fachwelt diskutiert, ob diese sogenannten „neuen Wohn- und Versorgungsformen“ nur einen Mehraufwand gegenüber anderen Wohn- und Versorgungskonzepten bedeuten, etwa weil sie mehr Kosten und einen höheren Organisationsaufwand in der Umsetzung bedingen, oder ob sie tatsächlich einen Mehrwert generieren, indem sie den Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechend mehr Lebensqualität bieten.

Im Rahmen des vom GKV-Spitzenverband 2012 initiierten Modellprogramms zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI wurden erstmals umfassend die vielfältigen Erfahrungen, die bei der Umsetzung und Verbreitung solcher neuen Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige gewonnen wurden, wissenschaftlich untersucht. Von Januar 2015 bis März 2018 wurden im Rahmen des Modellprogramms 53 ausgewählte Projekte unterschiedlicher Wohnformen vom GKV-Spitzenverband gefördert bzw. in die Evaluation einbezogen. Die Evaluation wurde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe und der Prognos AG durchgeführt. Ausgewählte Ergebnisse hierzu werden in diesem Artikel vorgestellt.

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Stand und Perspektive der Kurzzeitpflege

Janina Kutzner und Miriam Räker

Die Kurzzeitpflege (KZP) und ihre Funktion standen bislang nur unzureichend im Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen. Der Beitrag betrachtet die gesetzlich zugeschriebene Bedeutung der KZP und hinterfragt, inwieweit diese Versorgungsform einer sowohl präventiven als auch rehabilitativen Funktion gerecht wird respektive gerecht werden kann. Dazu wird vor dem Hintergrund des bestehenden sozialrechtlichen Rahmens der Fokus auf die quantitative Verfügbarkeit von KZP-Plätzen sowie auf die qualitative und inhaltliche Ausrichtung von Angeboten der KZP gerichtet. Wenngleich es an wissenschaftlicher Evidenz fehlt, lässt die Betrachtung der verschiedenen Organisationsformen der KZP vermuten, dass solitäre KZP-Einrichtungen der wichtigen Weichenstellerfunktion der KZP sowie einer präventiven und rehabilitativen Funktion am ehesten gerecht werden können. Demgegenüber stehen jedoch vielfach betriebswirtschaftliche und strukturelle Herausforderungen. Besonders mit Blick auf einen geriatrisch rehabilitativen Ansatz im Rahmen der KZP sind sozialrechtliche Hürden und in der Folge Versorgungsdefizite anzunehmen. Die Notwendigkeit für weitergehende Reformbemühungen wird bei der Darstellung von Möglichkeiten und Potenzialen zur Stärkung und Weiterentwicklung der KZP deutlich.

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Wachstumsmarkt Pflege

Dörte Heger

Die Alterung der Gesellschaft lässt die Anzahl pflegebedürftiger Menschen weiter steigen. Gleichzeitig wird das Potenzial der Angehörigenpflege zurückgehen, sodass verstärkt auf professionelle Pflegeangebote zurückgegriffen werden muss. Der Pflegemarkt ist und bleibt somit ein Wachstumsmarkt. Die Herausforderung wird es sein, die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zu gewinnen, um das Angebot entsprechend auszuweiten. Die Unternehmen tun daher gut daran, sich für Arbeitskräfte und Kapitalgeber attraktiv aufzustellen. Damit Pflege bezahlbar bleibt, sollte die Politik Planungssicherheit gewährleisten und unternehmerisches Handeln fördern. Parallel können Maßnahmen, welche die Pflegebedürftigkeit verzögern und vermeiden, den Anstieg der Nachfrage nach Pflege abschwächen und die Lebensqualität älterer Menschen steigern.

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Technik, Pflegeinnovation und Implementierungsbedingungen

Jürgen Zerth, Peter Jaensch und Sebastian Müller

Pflegeinnovationen liegen in technischer Hinsicht in mannigfaltiger Weise vor, finden aber nur sehr unzureichend Umsetzung in die Pflegepraxis. Dabei greifen Pflegetechnologien in vielfältiger Hinsicht an den Sorgebeziehungen Pflege an. Die Auswahl und Implementierung von Pflegetechnologien verändert das soziotechnische System Pflege, d. h. es gilt der Blick sowohl auf die handelnden Akteure als auch auf die begleitenden Strukturen sowie die durch Technik veränderten Auf- und Ablaufprozesse zu nehmen. Erfolgreiche Implementierungen können vom Wissen der Akteure und der Einrichtungen über gelingende Adoptionsbedingungen profitieren. Gleichwohl gilt es festzuhalten, dass im Pflegebereich, insbesondere im organisierten Bereich, den verschiedenen Handlungsrollen zwischen Nutzern, Nutznießern und Nachfragern Rechnung getragen werden muss. Die Frage der Verbreitung von Technologien im Sinne einer Diffusion benötigt jedoch neben einer gelungenen Adoptierbarkeit in einem pflegerischen Setting belastbare Hinweise zur Transferierbarkeit in ähnliche Pflegekontexte. Hier systematisches Pflegewissen institutionell zu fördern, auch als Teil einer Reformulierung von Infrastrukturen, kann zur effektiveren und effizienteren Nutzung von Technologien für die und mit der Pflege führen.

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Beruflich Pflegende – Engpass oder Treiber von Veränderungen?

Renate Stemmer

Der Beitrag diskutiert die Rolle der beruflich Pflegenden in den sich verändernden Angebotsstrukturen im Zuständigkeitsbereich des SGB XI. Diese wird beeinflusst durch deren Arbeitssituation, Qualifikation und die zugewiesenen Handlungsspielräume. Die Engpasssituation ist unbestritten. Empirisch belegt ist ein erheblicher Mangel an Pflegepersonen im Zusammenhang mit gravierenden Mängeln der Arbeitsqualität. Diese betreffen die Bezahlung, die vertragliche Beschäftigungssituation, eine unzureichende Balance zwischen Arbeit und Leben, ein hohes Arbeitsaufkommen, unzureichende Karrieremöglichkeiten und geringe Mitarbeiterrepräsentation.

Inwieweit die Bemühungen, den Personalmangel über eine Erhöhung des Anteils an Assistenzpersonen zu verringern, zielführend auch im Sinne ausreichender Pflege- und Versorgungsqualität sind, ist offen. Sorge bereitet das unklare Potenzial der Assistenzpersonen angesichts äußerst heterogener länderspezifischer Qualifizierungsangebote ebenso wie die voraussichtlich eher geringen Delegationskompetenzen der zukünftigen Pflegefachpersonen. Unverständlich ist auch, dass die hochschulisch qualifizierten Pflegenden in den Überlegungen zur bewohnernahen Versorgung bislang keine Rolle spielen.

Die in der Pflege Tätigen können dann zum Treiber von Veränderungen werden, wenn ihr Potential qualifikations- und aufgabenbezogen genutzt wird. Dies setzt zwingend die Integration der beruflich Pflegenden mit hochschulischer Qualifikation auf der Bachelor- und der Masterebene in der bewohnernahen Pflege und Versorgung voraus. Bedingung ist ebenfalls eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie eine Stärkung der politischen Einflussnahmemöglichkeiten.

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Regionale Sicherstellung der Pflegeversorgung

Stefan Greß und Klaus Jacobs

Heute sind die Länder verantwortlich für die Vorhaltung einer „leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaft­lichen pflegerischen Versorgungsstruktur“, den Pflegekassen hingegen obliegt der indivi­duelle Sicherstellungsauftrag, d. h., sie haben eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Friktionen, die aus dieser Regelung resultieren, werden herausgearbeitet sowie potentielle Neuordnungen mit Blick auf die Verantwortlichkeiten diskutiert. Diese bestehen in der Entwicklung und verpflichtenden Anwendung einer Bedarfsplanung für die pflegerische Versorgung, in der gezielten Förderung von Versorgungsangeboten durch die Länder oder über die Versorgungsverträge der Pflegekassen und in einer deutlich verbindlicheren Kooperation der für Gewährleistung bedarfsgerechter Pflegeangebote zentralen Akteure.

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Status quo der Senioren- und Pflegeplanung und Handlungs-empfehlungen für Kommunen

Grit Braeseke, Gerhard Naegele und Freja Engelmann

Die im § 9 SGB XI bundesgesetzlich vorgegebene Verantwortung der Bundesländer für die Vorhaltung einer leistungsfähigen pflegerischen Versorgungsstruktur wird in den Ländern unterschiedlich in die Praxis umgesetzt. Zum einen erfolgt die Pflegeplanung auf unterschiedlichen Ebenen (teilweise auf Länder- und teilweise auf Kreisebene). Zum anderen variieren die Planungsinhalte und -verfahren stark. Nach einer kurzen Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen der Bundesländer wird das Spektrum der Handlungsfelder von Pflegeplanungen auf Länder- und Kreisebene beschrieben. Anhand von vier konkreten Planungskonzepten werden anschließend die genutzten Indikatoren vorgestellt. Abschließend finden sich Handlungsempfehlungen zum konkreten Vorgehen bei der Senioren- und Pflegeplanung für die Stadt- und Landkreise.

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Ausgezeichnete Quartiersarbeit – Modelle für die Vernetzung von Pflege und bürgerschaftlichem Engagement

Heike Wehrbein und Melanie Hanemann

Um ein selbstbestimmtes Leben auch bei Unterstützungsbedarf führen zu können, braucht es förderliche Bedingungen vor Ort – insbesondere vor dem Hintergrund sich verändernder Familienstrukturen und fehlender Fachkräfte in der Pflege. Diese Bedingungen kleinräumig und bedarfsgerecht aufzubauen ist das Ziel von Quartiersprojekten. Akteure in Städten und Dörfern müssen dabei einen Umgang mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen finden. Wie gut das gelingen kann und wie viel sich durch Vernetzung erreichen lässt, zeigen die hier porträtierten Praxisbeispiele. Es sind die fünf besten Kandidaten einer bundesweiten Ausschreibung für den „Pflegeinnovationspreis der Sparkassen-Finanzgruppe 2020“.

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Kommunale Pflegepolitik als sozialraumorientierte Daseinsvorsorge: Konturen einer Vision

Frank Schulz-Nieswandt

Der Beitrag skizziert, eingebettet in die Fundamentalnormen des Mehr-Ebenen-Systems des Rechts (der Grundrechtskonventionen des Völkerrechts, des unionsbürgerschaftlichen Grundrechtsdenkens im Europarecht, der Verfassungsordnung des GG, der Sozialgesetzbücher und der eigengesetzlichen Strukturen der Länder) Eckpunkte und Bausteine einer Vision einer kommunalen Pflegepolitik, die quartiersbezogen radikal sozialraumorientiert ist und auf einer Differenzierung der Wohnformenlandschaft im Alter beruht. Um die Wohnformen herum wird als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge eine Lebenswelt der Caring Communitys im Kontext professioneller sozialer Infrastrukturen entwickelt. Im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen föderalen Struktur muss eine Kooperationskultur der Kommunen und der Sozialversicherungen generiert werden, die die Marktentwicklungen steuernd einbindet und das Feld transsektoral stärker gemeinwohlwirtschaftlich ausgestaltet. Die sozialkapitaltheoretisch fassbaren lokalen Sozialräume in der kommunalen Lebenswelt sollen sich als eine genossenschaftsartige Form der inkludierenden Gegenseitigkeitshilfe als „Miteinanderfreiheit“ und „Miteinanderverantwortung“ entfalten.

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Teil II Daten und Analysen

Pflegebedürftigkeit in Deutschland

Sören Matzk, Chrysanthi Tsiasioti, Susann Behrendt, Kathrin Jürchott und Antje Schwinger

Der Beitrag liefert ein ausführliches Bild zum Stand der Pflegebedürftigkeit und der gesundheitlichen Versorgung der Pflegebedürftigen in Deutschland. Die Analysen basieren auf GKVstandardisierten AOK-Daten. Sie zeigen Prävalenz, Verläufe und Versorgungsformen der Pflege sowie Kennzahlen zur gesundheitlichen Versorgung der Pflegebedürftigen. Im Fokus stehen die Inanspruchnahme von ärztlichen und stationären Leistungen, Polymedikation und Verordnungen von PRISCUS-Wirkstoffen und Psychopharmaka. Die Ergebnisse werden der Versorgung der Nicht-Pflegebedürftigen gleichen Alters gegenübergestellt und differenziert nach Schwere der Pflegebedürftigkeit und Versorgungssetting ausgewiesen.

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